Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat stellt im Rahmen einer Soforthilfeaktion finanzielle Unterstützung für die Geschädigten bereit, die durch die Unwetterereignisse Ende Mai und Anfang Juni 2024 erhebliche Schäden erlitten haben.
Auch der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen fällt in den Geltungsbereich dieser Sofort-Hilfe.
Für Fragen zur Soforthilferichtline wurde eine Hotlline Hochwasserhilfe eingerichtet:
Hotline 08431 57 -557 (besetzt von 08:00 bis 16:00 Uhr)
hochwasserhilfe@neuburg-schrobenhausen.de
Antragstellung
Die Anträge müssen ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens 31. August 2024 beim Landratsamt eingereicht werden.
Die Antragsformulare für die Soforthilfen finden Sie direkt auf der Seite des Landratsamtes Neuburg - Schrobenhausen (link unten).
Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie hier:
https://neuburg-schrobenhausen.de/Aktuelles/Soforthilfe-Hochwasser/
Sollten Sie keinen Drucker zur Verfügung haben, können Sie die Formulare im Landratsamt Neuburg (nicht in der Außenstelle Schrobenhausen) oder in der Gemeinde Karlskron abholen. Hier bitten wir um telefonische Voranmeldung. (Tel: 08450/930-0)
Wenn Sie die Anträge online einreichen möchten, senden Sie die unterschriebenen Anträge als Scan oder Foto über das Kontaktformular des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen:
Antrag online senden |