Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Karlskron hat das Ziel, diese Website im Einklang mit der Bayerischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV) barrierefrei zugänglich zu machen. Im Rahmen einer der technischen Neuerstellung der Website wurde die BayBITV umgesetzt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06.04.2022 erstellt. Die Methode beruht auf einer Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 06.04.2022 überprüft.

 

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter: gemeinde@karlskron.de

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

 

Gemeinde Karlskron

Hauptstr. 34

85123 Karlskron

Tel.: 08450 930-0

Fax; 08450 930-125

E.Mail: gemeinde@karlskron.de

 

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/ldbv/ldbv/anforderungen_barrierefreiheit/index

 

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47

81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

Web: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html